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Was ist eine angemessene Gehaltsvorstellung?

27. September 2023/0 Kommentare/von Dr. Markus Karbaum

Viele Arbeitgeber erwarten die Angabe einer Gehaltsvorstellung in der Bewerbung. Nicht nur Absolventen tun sich mitunter sehr schwer, einen Betrag zu nennen, der weder zu hoch noch zu niedrig ist.

In Deutschland gehört es zu den Unsitten des Arbeitsmarktes, dass von Bewerbern verlangt wird, zuerst die Hosen runterzulassen, sprich eine Gehaltsvorstellung anzugeben. In den USA und Österreich ist man schon weiter, denn dort geben viele Arbeitgeber bereits in der Stellenanzeige eine Gehaltsbandbreite für die vakante Position an. Vielleicht werden im Angesicht des Fachkräftemangels auch hierzulande bald arbeitnehmerfreundliche Verfahren normal. Aber noch sind wir – jenseits des öffentlichen Diensts mit Verweis auf die Entgeltgruppe – weit davon entfernt.

In der Tat sollte kein Bewerber über die Formulierung „Bitte bewerben Sie sich unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung“ hinweggehen. Die Motivation auf Arbeitgeberseite: Nur wenn ein Bewerber in etwa in dem Bereich liegt, der unternehmensintern budgetiert wurde, lohnt es sich Zeit zu nehmen und diese Person kennenzulernen. Denn was hilft ein Vorstellungsgespräch mit einer exzellenten Fachkraft, die dreißig Prozent mehr an Gehalt haben möchte, als der Betrieb maximal zahlen und es deshalb gar nicht zu einer Einstellung kommen kann?

Keine Floskeln verwenden, sondern eine nackte Zahl angeben

Bewerber sollten diese Aufforderung also nicht ignorieren oder sinnbefreite Formulierungen wie „nach Tarif“ oder „branchenüblich“ rigoros vermeiden. Anstatt sollen sie das angestrebte Jahresbruttogehalt inklusive aller Boni und Prämien als nackte Zahl angeben. Entweder vermerken sie es im Bewerbungsanschreiben oder im entsprechenden Feld einer Online-Maske bei Bewerbungen über Webseiten oder Apps.

Wer die Zahl verweigert, muss mit einem Anruf rechnen oder sich darauf einstellen, diese Frage spätestens im ersten Vorstellungsgespräch zu beantworten. Die Angabe der Gehaltsvorstellung – als Betrag am besten durch eintausend teilbar – in den schriftlichen Unterlagen bewahrt Bewerber also davor, in solchen Moment zu ihrem eigenen Nachteil schlecht auszusehen. Denn wer bei dieser Frage verunsichert ist, wird diese Unsicherheit durch die Körpersprache kommunizieren. Das wiederum können sich Arbeitgeber zu Nutze machen und später härter verhandeln als eigentlich geplant. Die Unsicherheit während der Erstellung der Bewerbung ist allerdings für keinen Arbeitgeber ersichtlich.

Wert der eigenen Arbeit variiert je nach Branche

Ganz am Anfang der Reflexion sollte sich jeder Bewerber fragen, welchen Wert die eigene Arbeit hat. Das setzt vor allem gute Branchenkenntnisse voraus, da je nach Sektor und Tätigkeit das Gehaltsniveau enorm abweichen kann. Gerade Berufsrückkehrer, Ein- und Umsteiger benötigen dabei oft Hilfe von außen, die mitunter im Familien- und Freundeskreis oder bei einem versierten Coach zu finden ist. Online-Recherchen helfen nur bedingt weiter, da die Verlässlichkeit der Quellen stark schwankt.

Aber auch erfahrene Fach- und Führungskräfte sind sich bei der Angabe einer Gehaltsvorstellung nicht immer sicher. Klar ist ihnen allenfalls, sich im Berufsleben niemals finanziell zu verschlechtern, was allerdings nicht immer funktioniert, vor allem bei Überqualifizierung. Eine auftretende Verunsicherung ist also mitnichten eine Offenbarung, sondern allzu menschlich und darüber hinaus auch noch leicht zu erklären.

In den letzten Jahren habe ich mehr Menschen kennengelernt, die einfach nur fair und angemessen bezahlt werden wollten. So viel wie möglich für sich rauszuholen steht dagegen selten an erster Stelle. Allerdings: Was fair und angemessen ist, ist nicht nur rein subjektiv. Sondern es ist auch erst dann feststellbar, wenn wir die ganz konkreten Arbeitsbedingungen kennengelernt haben. Die Angaben in den Stellenanzeigen sind oft nur eine geschönte Perspektive des Arbeitgebers und insgesamt nicht mehr als ein erster vager Hinweis.

Die Gehaltsvorstellung ist kaum identisch mit dem finalen Gehaltswunsch

Eigentlich könnten Bewerber frühestens nach drei Monaten in der neuen Stelle eine Vorstellung davon entwickeln, was finanziell angemessen ist. Insofern ist es sehr unwahrscheinlich, dass die erste Gehaltsvorstellung identisch ist mit dem finalen Gehaltswunsch des Bewerbers. Denn erst im weiteren Auswahlverfahren, vor allem im Vorstellungsgespräch, erfahren die Bewerber mehr Details über Anforderungen, Ziele und Erwartungen.

Es ist die Summe dieser Informationen, die Bewerber sicherer werden lässt, im Laufe des Auswahlprozess eine angemessene Gehaltsvorstellung zu finden. Diese sind am Anfang jedoch nicht bekannt. Daher sollten wir alle entspannt mit der Möglichkeit umgehen, bei der Angabe einer Gehaltsvorstellung auch mal komplett daneben zu liegen. Und deswegen von einem Arbeitgeber gar nicht weiter berücksichtigt zu werden. Außerdem ist eine Gehaltsvorstellung nur bedingt verbindlich – plus/minus zehn Prozent des ersten Angebots sind für beide Seiten die generell zulässige Spannweite, manchmal sogar noch etwas mehr.

Wer also in einem Vorstellungsgespräch feststellt, dass doch deutlich mehr qualitative Erwartungen und quantitative Anforderungen auf ihn zukommen als zunächst vermutet, kann den finalen Gehaltswunsch mit den entsprechenden Argumenten noch erhöhen.

Schlagworte: Berlin, Gehalt, Gehaltsvorstellung, Stellenanzeigen, Verhandlung
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0 0 Dr. Markus Karbaum https://karbaum-consulting.eu/wp-content/uploads/2019/06/Logo_Karbaum_Consulting-265-100.png Dr. Markus Karbaum2023-09-27 11:40:342026-09-11 13:41:00Was ist eine angemessene Gehaltsvorstellung?
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