Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie kommt (nicht)
Die Bundesrepublik Deutschland hat es versäumt, bis zum heutigen Tag die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht zu übertragen. Trotzdem wird sich einiges ändern, wovon in erster Linie Frauen profitieren sollen.

Ab 7. Juni 2026 wären Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet gewesen, entweder das Einstiegsgehalt oder die verhandelbare Gehaltsspanne in der Stellenausschreibung anzugeben. Oder diese Informationen vor dem Bewerbungsgespräch zu kommunizieren, beispielsweise in der Einladung zum ersten Vorstellungsgespräch. Außerdem wäre es Arbeitgebern nicht mehr erlaubt gewesen, nach der Höhe des letzten Lohns bzw. Gehalts zu fragen. Doch bekanntlich gibt es kein (Arbeits-)Leben im Konjunktiv. Weiterlesen



